BoulX · Stand: 15. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln den Zugang zu und die Nutzung von BoulX, einschliesslich der App und der unter boulx.ch abrufbaren Webseiten. Anbieter ist:
Thomas von Steiger
Dorfstrasse 4a
3123 Belp, Schweiz
E-Mail: info@boulx.ch
Die AGB gelten für Vereine, die ein kostenpflichtiges Abonnement abschliessen. Für natürliche Personen mit eigenem Benutzerkonto gelten sie sinngemäss, soweit die jeweilige Bestimmung ihrem Inhalt nach auf diese Personen anwendbar ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten enthält die separate Datenschutzerklärung. Diese AGB ersetzen die Datenschutzerklärung nicht.
2. Leistungsangebot
BoulX ist ein Online-Dienst zur Verwaltung von Pétanque-Turnieren. Vereine können insbesondere Mitglieder erfassen, Turniere erstellen, Spielrunden auslosen, Ergebnisse erfassen und Ranglisten erstellen oder veröffentlichen. Die Nutzung erfolgt über die App sowie über öffentlich oder mittels Link beziehungsweise QR-Code zugängliche Seiten für Spielpläne und Ranglisten.
Während der Vertragsdauer erhält der Verein Zugang zu den vereinbarten Funktionen. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung des Online-Dienstes; die Software wird nicht verkauft und es wird keine dauerhafte Lizenz eingeräumt. BoulX darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen anpassen. Änderungen, welche den vereinbarten Hauptzweck des Dienstes wesentlich beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt.
Einzelne Funktionen können kostenlos angeboten werden. Welche Funktionen ein kostenpflichtiges Abonnement voraussetzen, ergibt sich aus der jeweils auf boulx.ch veröffentlichten Preisliste beziehungsweise aus den Angaben in der App.
3. Vertragsschluss und Angaben des Vereins
Vertragspartner ist der Verein, vertreten durch die Person, die den Verein anmeldet. Diese Person bestätigt mit der Anmeldung, zur Vertretung beziehungsweise zum Abschluss des Vertrags für den Verein berechtigt zu sein.
Die Anmeldung erfolgt über das auf boulx.ch bereitgestellte Formular. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Anmeldung annimmt und den Zugang freischaltet. Es besteht kein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung.
Der Verein hat vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zu machen und Änderungen wesentlicher Angaben zeitnah mitzuteilen. Bei erheblich unrichtigen Angaben kann der Anbieter den Zugang nach vorgängiger Aufforderung zur Korrektur und bei Dringlichkeit auch sofort vorübergehend sperren.
4. Preise und Preisänderungen
Das Vereinsabonnement wird jährlich abgerechnet. Der Preis richtet sich nach der Mitgliederzahl gemäss der auf boulx.ch/tarife veröffentlichten Preisliste. Für den Vertragsabschluss und die jeweilige Verlängerung gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgewiesene Preisstufe.
Erreicht der Verein eine höhere Mitgliederstufe, informiert er den Anbieter. Der Anbieter darf bei konkreten Anhaltspunkten für eine Überschreitung der angegebenen Stufe Rückfragen stellen. Eine höhere Preisstufe gilt grundsätzlich ab der nächsten Abrechnungsperiode, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Der Anbieter erklärt, derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig zu sein. Die publizierten Preise sind daher Endpreise ohne zusätzlich ausgewiesene Mehrwertsteuer. Ändert sich die mehrwertsteuerrechtliche Situation, werden die Preisangaben entsprechend angepasst.
Preisänderungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor Beginn der nächsten Abonnementsperiode per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten nicht während einer bereits bezahlten Abonnementsperiode. Ist der Verein mit einer angekündigten Preisänderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement abweichend von Ziffer 6 spätestens auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen.
5. Rechnung und Zahlung
Nach der Freischaltung erhält der Verein die Rechnungs- beziehungsweise Zahlungsinformationen per E-Mail. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.
Einwendungen gegen eine Rechnung sind dem Anbieter möglichst zeitnah mitzuteilen. Unbestrittene Rechnungsbeträge bleiben fristgerecht zahlbar.
6. Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
Das Abonnement wird für eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es nicht vor Ende der laufenden Abonnementsperiode gekündigt wird. Die Rechnung für die neue Periode erhält der Verein rund 30 Tage vor deren Beginn per E-Mail.
Die Kündigung erfolgt in der App durch die Vereinsverwaltung („Abo nicht verlängern“) und wird per E-Mail bestätigt. Ist das nicht möglich, hilft info@boulx.ch weiter. Sie wird auf das Ende der laufenden Abonnementsperiode wirksam. Bereits bezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht anteilig zurückerstattet; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
7. Zahlungsverzug und eingeschränkter Zugang
Ist eine fällige Zahlung nicht eingegangen, kann der Anbieter den Verein nach einer angemessenen Mahnung und Ankündigung der Folgen auf einen Lesezugriff beschränken. Eine solche Beschränkung erfolgt frühestens 30 Tage nach Ende der bezahlten Periode beziehungsweise – bei einem neu freigeschalteten Verein – frühestens 30 Tage nach Freischaltung, sofern die Zahlung weiterhin aussteht.
Während des Lesezugriffs können sich berechtigte Mitglieder weiterhin anmelden und die vorhandenen Vereinsdaten, Turniere und Ranglisten einsehen. Neue oder geänderte Daten können in dieser Zeit nicht erfasst werden; dies kann auch ein bereits laufendes Turnier betreffen.
BoulX weist den Verein vor der Einschränkung nach Möglichkeit in der App und/oder per E-Mail darauf hin. Nach Eingang der ausstehenden Zahlung wird der Zugang wieder freigeschaltet. Eine Einschränkung wegen Zahlungsverzugs führt für sich allein nicht zur Löschung der Vereinsdaten.
8. Pflichten des Vereins und der Nutzenden
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass er Personendaten seiner Mitglieder und Spieler rechtmässig erhebt, bearbeitet und – soweit vorgesehen – veröffentlicht. Dies umfasst insbesondere den Import von Mitgliederlisten, die Information der betroffenen Personen und die Veröffentlichung von Spielplänen oder Ranglisten.
Insbesondere ist es untersagt:
- zu versuchen, auf Daten oder Konten anderer Vereine zuzugreifen;
- automatisierte Massenzugriffe ausserhalb der ausdrücklich bereitgestellten Schnittstellen vorzunehmen;
- den Betrieb von BoulX zu beeinträchtigen oder andere Nutzende zu belästigen;
- BoulX rechtswidrig zu nutzen oder Sicherheitsmassnahmen zu umgehen.
Zugangsdaten sind vertraulich aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch oder eine Sicherheitslücke ist dem Anbieter unverzüglich unter info@boulx.ch zu melden.
Bei Verstössen darf der Anbieter den betroffenen Zugang im erforderlichen Umfang vorübergehend sperren. Soweit die Umstände es zulassen, wird der Verein vorgängig informiert und erhält Gelegenheit, den Verstoss zu beheben.
9. Verfügbarkeit und Unterhalt
Der Anbieter bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, garantiert jedoch keine ununterbrochene oder jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen und Ausfälle können auftreten. Geplante Unterbrüche werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden, sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Soweit ein Haftungsausschluss nicht greift, ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Der Anbieter erstellt regelmässig Datensicherungen. Diese ersetzen nicht die Verantwortung des Vereins, eigene Sicherungen vorzunehmen und verfügbare Exportfunktionen angemessen zu nutzen. Der Verein kann seine Daten im Rahmen der bereitgestellten Funktionen exportieren.
11. Vereinsdaten und Vertragsende
Der Verein behält die Rechte an den von ihm in BoulX eingegebenen Daten. Der Anbieter bearbeitet diese Daten zur Erbringung und Sicherung des Dienstes sowie gemäss der Datenschutzerklärung und Ziffer 12 dieser AGB. Eine Nutzung zu eigenen Werbezwecken findet nicht statt.
Nach Ablauf oder Beendigung des Abonnements kann der Zugang gemäss Ziffer 7 auf einen Lesezugriff beschränkt werden. Die Daten bleiben während der in der Datenschutzerklärung beschriebenen Fristen verfügbar und können im Rahmen der bereitgestellten Funktionen exportiert werden. Der Verein kann die Löschung seiner Daten verlangen; gesetzliche Aufbewahrungspflichten, berechtigte Aufbewahrungsgründe und die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Regeln zu Turnierresultaten bleiben vorbehalten.
12. Auftragsbearbeitung von Personendaten
Soweit der Anbieter Personendaten im Auftrag des Vereins bearbeitet, handelt er als Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Der Verein bleibt für die Rechtmässigkeit der von ihm veranlassten Bearbeitung verantwortlich. Der Anbieter bearbeitet diese Personendaten nur zur Erbringung des Dienstes, nach dokumentierten Weisungen des Vereins und im Umfang, in dem der Verein sie rechtmässig bearbeiten darf.
Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Personendaten. Er verpflichtet Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit dies erforderlich ist.
Der Einsatz weiterer Auftragsbearbeiter bedarf der vorgängigen Genehmigung des Vereins. Die aktuell eingesetzten Dienstleister sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt. Der Anbieter informiert den Verein mindestens 30 Tage vor einer beabsichtigten Änderung, soweit dies möglich ist. Der Verein kann innerhalb dieser Frist begründete Einwände erheben; können diese nicht ausgeräumt werden, kann er das Abonnement auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
Der Anbieter unterstützt den Verein unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung soweit angemessen bei der Beantwortung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren sowie bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten. Eine Verletzung der Datensicherheit, die die im Auftrag bearbeiteten Personendaten betrifft, meldet der Anbieter dem Verein ohne unangemessene Verzögerung.
Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Verein die Daten auf Verlangen im Rahmen der verfügbaren Exportmöglichkeiten zur Verfügung und löscht beziehungsweise anonymisiert sie nach Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfristen, soweit keine gesetzlichen oder überwiegenden berechtigten Gründe einer Löschung entgegenstehen.
13. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB aus sachlichen Gründen anpassen, insbesondere bei Änderungen des Dienstes, der Rechtslage oder der Sicherheitsanforderungen. Wesentliche Änderungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.
Ist der Verein mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. In diesem Fall werden bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Vertragsende anteilig zurückerstattet. Preisänderungen richten sich nach Ziffer 4.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit ein solcher Ausschluss zulässig ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Soweit gesetzlich zulässig, sind für Streitigkeiten die zuständigen Gerichte am Sitz des Anbieters zuständig.